Wichtige Info
Meine Leistungen können NICHT über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden!
Eine Voraussetzung für die Kostenerstattung durch Ihre (private!) Krankenkasse ist die Diagnose einer
„Störung mit Krankheitswert“, die bei Ihrer Krankenkasse dann dokumentiert wird und Ihnen
bei zukünftigen Vertragsabschlüssen, bei denen eine Gesundheitsüberprüfung notwendig ist
(z. B. Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.), von Nachteil sein kann.
Hinweis für Kostenübernahme durch die Kassen
Mein Honorar ist unabhängig von der Höhe der Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse. Sie erhalten eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH / Ziffer 19) von mir, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Mein Stundensatz überschreitet die Höchstbeträge der Gebührenordnung. Die Höhe Ihres Erstattungsbetrages liegt im Ermessen Ihrer Krankenkasse bzw. richtet sich nach dem vertraglichen Umfang Ihrer Zusatzversicherung.
Klären Sie daher bitte eigenverantwortlich vor Beginn der Therapie welchen Anteil und wieviele
Sitzungen Ihre Kasse übernimmt!
Selbstzahler
Die private Abrechung hat einige Vorteile für Sie: Es entstehen keine lange Wartezeiten, gewöhnlich erhalten Sie einen Termin innerhalb von 3 Wochen. Anträge, Formalitäten und Vorgaben von Krankenkassen über Therapiemethoden, Sitzungsdauer, Anzahl der Sitzungen u. ä. entfallen. Die Gespräche, Beratungs-/Therapiesequenzen können individuell auf Sie abgestimmt und flexibel nach Ihren Bedürfnissen gestaltet werden. Sie selbst legen die Anzahl, Dauer und Häufigkeit der Gesprächstermine fest.