PSYCHOTHERAPIE
Jeder Mensch durchlebt im Laufe seines Lebens Krisen und schwierige Lebensphasen. In vielen Fällen können wir diese selbst und mit der Unterstützung von Freunden/Familie überwinden. Manchmal ist dies jedoch nicht möglich. Wenn sich zu viele Probleme ansammeln und die psychische Beeinträchtigung so stark ausgeprägt ist, dass eine Bewäl-tigung des Alltags nur noch mit Mühe möglich ist, dann ist professionelle Hilfe in Form einer Psychotherapie angezeigt. Viele Menschen scheuen diesen Schritt und hoffen, dass „sich das wieder einrenkt“. Im Gegensatz dazu ist es bei körperlichen Beschwerden ganz selbstverständlich, zum Arzt zu gehen. Wenn die Seele leidet und schmerzt, so braucht es hierfür ebenfalls eine angemessene Behandlung.
Durch den Einsatz von systemischen Methoden stellt sich oft schon nach wenigen Terminen eine spürbare Verbesserung der belastenden Situation ein.
Wir vereinbaren zunächst ein Erstgespräch zum gegenseitigen Kennen-lernen. Sie können dabei Ihr Anliegen und Ihre Fragen in Ruhe formulieren, sich über die Möglichkeiten und Grenzen der Therapieform und meiner Arbeitsweise informieren. Sie erhalten beim Erstgespräch ausführliche Informationen zu Ihrer Symptomatik und den Behandlungsmöglichkeiten.
Die Behandlungstermine werden individuell vereinbart. Die Anzahl, Dauer und Frequenz der Termine bestimmen Sie. Oft reichen schon 4-5 Sitzungen aus um eine spürbare Verbesserung zu erreichen.
Hier können Sie sich mit mir in Verbindung setzen um einen Termin zu vereinbaren.
Die Krise ist ein produktiver Zustand,
man muss ihr nur den Beigeschmack
der Katastrophe nehmen.
Max Frisch
Privatzahler:
Ersttermin 200 Euro (120 Minuten)
mit ausführlicher Anamnese und Diagnose
Folgesitzung 110 Euro (60 Minuten)
Private Krankenkassen
Zusatzversicherung:
Fragen Sie vor Therapiebeginn bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung nach, inwieweit die Kostenübernahme Teil Ihres
Vertrages ist und welche Kosten über- nommen werden. Ich rechne nach der HPG Ziffer 19 ab. Mein o.g. Honorar ist unabhängig von dem Satz der von den Kassen übernommen wird!
Wichtig ist mit Ihrer Kasse abzuklären ob die Ziffer 19 übernommen und welcher Satz.
Gesetzliche Krankenkassen:
Gesetzlich Versicherte haben in der Regel keinen Anspruch auf Kostenerstattung von
Heilpraktikerleistungen. Bitte beachten Sie hierzu auch den Hinweis "Wichtige Informationen zur Erstattung"